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   VG Neustadt, 06.02.2007 - 6 K 1729/06.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9086
VG Neustadt, 06.02.2007 - 6 K 1729/06.NW (https://dejure.org/2007,9086)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06.02.2007 - 6 K 1729/06.NW (https://dejure.org/2007,9086)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 6 K 1729/06.NW (https://dejure.org/2007,9086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Die Veröffentlichung des Namens eines Beamten einschließlich seines Zuständigkeitsbereichs, seiner Telefondurchwahl und der E-Mail-Adresse im Internetauftritt einer Behörde ist grundsätzlich zulässig. Beamten- oder datenschutzrechtliche Vorschriften stehen ohne weiteres ...

  • JurPC

    Nennung des Namens und der E-Mail-Adresse eines Beamten auf Internetseiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten einer behördlichen Dienststelle in deren Internetauftritt; Name, Zuständigkeitsbereich, dienstliche Telefondurchwahl und E-Mail-Adresse eines Beamten als Bestandteil der Personalaktendaten; Dienstliche ...

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet zulässig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein regelmäßiger Publikumsverkehr

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet zulässig

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Adresse eines Beamten darf ins Internet gestellt werden

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Adressen von Beamten auf Behörden-Homepage

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dienststelle darf Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Beamten im Internet veröffentlichen - Datenschutzrecht nicht verletzt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus VG Neustadt, 06.02.2007 - 6 K 1729/06
    Seit der Neuregelung des Personalaktenrechts im Bund und im Land Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 1993 bzw. 1994 bestehen in §§ 90 ff. Bundesbeamtengesetz - BBG - und §§ 102 ff. Landesbeamtengesetz - LBG - beamtenrechtliche Vorschriften über den Umgang mit personenbezogenen Daten der Beamten, die den allgemeinen Datenschutzgesetzen vorgehen (vgl. BVerwGE 118, 10 ; Fürst, in GKÖD, Stand: Januar 2007, K § 90 Rdnr. 10).
  • VG Berlin, 12.10.2007 - 2 A 136.05
    Das gilt z. B. für Vorgänge der Personalplanung und Geschäftsverte ilung (vgl. Urteil der Kammer vom 26. November 2004 - VG 2 A 59.04 -, a. a. O., m. w. N.; VG Neustadt, Urteil vom Februar 2007 - 6 K 1729/06.NW -, DuD 2007, 470 f.).
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